Fahrschule Weber GmbH Braunschweig
L
ab 16 Jahre
Traktor F?hrerschein F?hrerscheinklasse L in Braunschweig Fahrschule Weber

Klasse L Führerschein

Führerscheinklasse L: Landmaschinen und Arbeitsfahrzeuge führen

Mit dem Führerschein der Klasse L dürfen Sie Landmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h mit Anhänger fahren. Erwerb ab 16 Jahren ermöglicht frühzeitiges Erlernen und Einsatz in der Landwirtschaft. Fahrschule Weber bietet kompetente Ausbildung für die Klasse L, mit erfahrenen Fahrlehrern und individueller Betreuung. Kontaktieren Sie uns für eine sichere Handhabung von Landmaschinen und Arbeitsfahrzeugen.
Voraussetzung
Fahr- & Theoriestunde

Häufig gestellte Fragen zum L-Führerschein

Mit dem Führerschein der Klasse L dürfen Sie Landmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h mit Anhänger führen.

Sie können den Führerschein der Klasse L bereits ab 16 Jahren erwerben.

Ja, der Führerschein der Klasse L berechtigt nicht zum Führen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen im öffentlichen Straßenverkehr, außer in bestimmten Ausnahmefällen.

Für den Erwerb des Führerscheins der Klasse L sind eine theoretische Prüfung und eine praktische Prüfung erforderlich.

Der Führerschein der Klasse L hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist muss er erneuert werden.

Ja, Sie müssen eine ärztliche Untersuchung absolvieren und den Nachweis über einen erfolgreich absolvierten Erste-Hilfe-Kurs erbringen.

Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse L im Ausland hängt von den jeweiligen Bestimmungen des Landes ab. Es ist ratsam, sich vor Reisen ins Ausland über die genauen Regelungen zu informieren.

Ja, der Führerschein der Klasse L kann auch für gewerbliche Zwecke genutzt werden, beispielsweise in der Land- und Forstwirtschaft oder im Einsatz von Flurförderfahrzeugen.

Ja, Fahrzeuge der Klasse L dürfen in der Regel nur eingeschränkt auf öffentlichen Straßen verwendet werden. Es gelten bestimmte Geschwindigkeitsbegrenzungen und Einschränkungen bezüglich des Verkehrsflusses.

Fahrerlaubnis der Klasse L: Landwirtschaftliche Fahrerlaubnis für junge Fahrer

Die Fahrerlaubnis der Klasse L wird hauptsächlich von Eigentümern von landwirtschaftlichen Betrieben gemacht. Auch deren Familienmitglieder fragen häufig nach Fahrstunden, um die Fahrerlaubnis der Klasse L zu erlangen. Diese kann bereits mit 16 Jahren ausgestellt werden. Um den Führerschein der Klasse zu bekommen, muss lediglich eine Theorieprüfung absolviert werden. Diese ist auch recht kostengünstig. Zudem ist ein Erste-Hilfe-Kurs notwendig. Diesen können Sie ebenfalls in der Fahrschule Weber in Braunschweig machen.

Fahrstunden werden nach Bedarf absolviert. Unsere Fahrlehrer sind auch mit der Führerscheinklasse L bestens vertraut. Bei der Ersterteilung der Fahrerlaubnis Klasse L sind 12 Theoriestunden notwendig. Haben Sie bereits einen Führerschein einer anderen Klasse, müssen Sie nur noch 6 Theoriestunden belegen.

Die Fahrschule Weber in BS ist bekannt wegen Ihrer professionellen Fahrlehrer, die sich auf jedem Gebiet sehr gut auskennen. Fahrstunden sind etwas Individuelles. Jeder Fahrschüler ist anders. Gerade bei Fahrstunden für die Führerscheinklasse L kommt es vor, dass nur eine Fahrstunde benötigt wird. Manche Fahrschüler haben Bedarf an mehr Fahrstunden. Unsere Fahrlehrer möchten sichere Fahrer ausbilden und besprechen den Bedarf gerne mit Ihnen gemeinsam. Auch die Übungsschwerpunkte sind recht unterschiedlich.

Bei Fragen können Sie uns gerne anrufen oder uns direkt in der Fahrschule Weber in Braunschweig besuchen. Unsere Fahrlehrer beraten Sie gerne ausführlich.

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