CE
ab 21 Jahre
LKW Auto F?hrerscheinklasse CE in Braunschweig Fahrschule Weber

Klasse CE Führerschein

Führerscheinklasse CE - Berechtigung und Zusatzklassen

Der Führerschein der Klasse CE erlaubt das Führen von Last- und Sattelzügen, bestehend aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhängern über 750 kg zG. Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 18 bzw. 21 Jahren und der Besitz des Führerscheins der Klasse B. Der Führerschein der Klasse CE beinhaltet die Zusatzklassen BE, C1E, T, D1E (bei Vorbesitz von D1) und DE (bei Vorbesitz von D). Bei der Fahrschule Weber in Braunschweig bereiten erfahrene Fahrlehrer Sie gezielt auf die theoretische und praktische Prüfung vor. Sonderfahrten wie Überland, Autobahn und Dunkelheit sind Teil der Ausbildung.
Voraussetzung
Fahr- & Theoriestunde

Häufig gestellte Fragen zum CE-Führerschein

Der Führerschein der Klasse CE berechtigt Sie zum Führen von Last- und Sattelzügen, bestehend aus Fahrzeugen der Klasse C und Anhängern über 750 kg zG.

Sie müssen mindestens  21 Jahre alt sein und den Führerschein der Klasse B besitzen.

Der Führerschein der Klasse CE beinhaltet die Zusatzklassen BE, C1E, T, D1E (bei Vorbesitz von D1) und DE (bei Vorbesitz von D).

 Die Fahrschule bietet Ihnen eine gezielte Vorbereitung auf die theoretische Prüfung, bei der Sie das erforderliche Wissen über Verkehrsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen erlernen.

Zu den Sonderfahrten gehören Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Fahrten bei Dunkelheit.

Die Anzahl der Fahrstunden kann je nach individuellem Lernfortschritt variieren. Der Fahrlehrer wird gemeinsam mit Ihnen den optimalen Zeitpunkt für die Fahrprüfung festlegen.

Ja, neben der praktischen Prüfung müssen Sie auch eine theoretische Prüfung ablegen.

Um den Führerschein der Klasse CE zu erwerben, müssen Sie zunächst den Führerschein der Klasse B besitzen.

Der Führerschein der Klasse CE hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Verlängerung durch eine Weiterbildung erforderlich.

Ja, seit dem 10. September 2009 wird für den gewerblichen Einsatz die sogenannte Grundqualifikation benötigt, die mit regelmäßigen Weiterbildungen alle 5 Jahre aufgefrischt werden muss.

Führerscheinklasse CE: Berechtigung und Vorbereitung für das Führen von Fahrzeugkombinationen

Mit dem Führerschein der Klasse CE dürfen Sie Fahrzeugkombinationen führen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen. Erfahren Sie hier alles Wichtige über die Voraussetzungen, eingeschlossene Klassen und die Ausbildung bei der Fahrschule Weber in Braunschweig.

Unser Angebot: Fahrstunden und Theoriestunden für die Fahrerlaubnis CE

Bei der Fahrschule Weber in Braunschweig bieten wir Fahrstunden und Theoriestunden an, um Sie optimal auf die Theorie- und Praxisprüfung vorzubereiten. Unsere erfahrenen Fahrlehrer stehen Ihnen zur Seite und gestalten die Fahrstunden individuell, um auf Ihre Fragen einzugehen und eventuelle Unsicherheiten zu überwinden. Sicherheit und Kompetenz im Führen von LKWs stehen bei uns im Fokus.

Die Prüfungsvorbereitung: Sonderfahrten und individuelle Übungsstunden

Für die Fahrerlaubnis CE müssen Sie vorab fünf Überlandfahrten, drei Dunkelfahrten und zwei Autobahnfahrten absolvieren. Diese Sonderfahrten werden im Rahmen der Fahrstunden mit Ihrem Fahrlehrer durchgeführt. Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen, um Sie bestmöglich auf die Prüfung vorzubereiten.

Wichtig: Gewerbliche Nutzung und Weiterbildungen

Wenn Sie den LKW-Führerschein gewerblich nutzen möchten, müssen Sie seit dem 10. September 2009 die sogenannte Grundqualifikation (Module) absolvieren. Zusätzlich ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung erforderlich. Unsere Fahrlehrer stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie zu diesen Anforderungen zu beraten. Bei der Fahrschule Weber in Braunschweig sind Sie in guten Händen, um Ihren Führerschein der Klasse CE erfolgreich zu erwerben. Kontaktieren Sie uns und starten Sie Ihre Ausbildung zum sicheren LKW-Fahrer!
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