BF17
ab 17 Jahre
Auto F?hrerscheinklasse BF17 in Braunschweig Fahrschule Weber

Klasse BF17 Führerschein

Starten Sie früh durch mit der Führerscheinklasse BF17

Starten Sie schon vor Ihrem 18. Geburtstag durch! Mit der Führerscheinklasse BF17 können Sie bereits mit 17 Jahren ans Steuer. Beim begleiteten Fahren (BF17) haben Sie die Möglichkeit, mit einem erfahrenen Begleiter im Auto zu fahren. Bei der Fahrschule Weber in Braunschweig beginnen Sie schon ein halbes Jahr vor Ihrem 17. Geburtstag mit der Fahrausbildung. Unsere Ausbildungsinhalte entsprechen denen für ältere Fahrschüler. Nutzen Sie die Vorteile der Führerscheinklasse BF17 und starten Sie frühzeitig Ihre Fahrlaufbahn. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Anmeldungen. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg zum Führerschein.

Voraussetzung
Fahr- & Theoriestunde

Häufig gestellte Fragen zum BF17-Führerschein

Sie können mit 16 ½ Jahren mit der Fahrausbildung beginnen und den Führerschein mit 17 Jahren erhalten.

Ja, während der Fahrt müssen Sie stets einen Begleiter mit gültigem Führerschein neben sich haben.

Wie viele Begleitpersonen darf ich haben?

Die Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren einen gültigen Führerschein besitzen.

Nein, Sie können mit der Führerscheinklasse BF17 alle Fahrzeugklassen fahren, für die Sie die entsprechende Ausbildung absolviert haben.

Ja, ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie auch ohne Begleitperson am Steuer sitzen.

Die Fahrerlaubnis der Klasse BF17 gilt bis zum 18. Geburtstag, danach wird sie automatisch in eine reguläre Fahrerlaubnis umgewandelt.

Ja, innerhalb der EU ist eine Übertragung möglich. Es gelten jedoch die jeweiligen nationalen Regelungen.

Ja, Sie dürfen auch alleine ins Ausland fahren, solange Sie die gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes beachten.

Nein, der Umtausch ist erst nach dem 18. Geburtstag möglich. Bis dahin behalten Sie Ihren Führerschein der Klasse BF17.

Begleitetes Fahren mit 17 – Der BF17-Führerschein

Bei Fahranfängern kommt es aufgrund fehlender Erfahrung und Fahrpraxis oft zu Unfällen. Die Führerscheinklasse BF17 ermöglicht es jungen Fahranfängern, bereits mit 17 Jahren viel Praxiserfahrung zu sammeln. In Begleitung eines erfahrenen Autofahrers, wie den Eltern oder älteren Geschwistern, dürfen sie fahren.

Nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung erhalten BF17-Teilnehmer eine Prüfbescheinigung, die automatisch zum 18. Geburtstag in einen regulären Führerschein umgewandelt wird. Bei der Fahrschule Weber in Braunschweig passen sich unsere Fahrlehrer individuell auf jeden Fahrschüler an, um die Praxisstunden optimal zu gestalten. Eine gründliche Vorbereitung auf die Prüfung hat bei uns hohe Priorität, was sich in unserem Erfolg und der niedrigen Durchfallquote widerspiegelt.

Der Vorteil der Führerscheinklasse BF17 ist wissenschaftlich belegt. Beim begleiteten Fahren treten nur sehr wenige Unfälle auf. Nach der Begleitphase verursachen Jugendliche etwa 20% weniger Unfälle als diejenigen, die nicht am BF17-Programm teilgenommen haben. Es lohnt sich also.

Die Begleitperson:

  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Mindestens 5 Jahre im Besitz eines Führerscheins der Klasse B (früher Klasse 3)
  • Maximal ein Punkt im Fahreignungsregister (ab 01.05.2014) bzw. im Verkehrszentralregister
  • Nüchtern mit weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt, am besten 0,0 Promille.

Für weitere Informationen zum Begleiteten Fahren können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren oder während der Öffnungszeiten in unserer Fahrschule Weber in Braunschweig vorbeikommen. Wir stehen Ihnen dort gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten.

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