Mit dem Führerschein der Klasse D dürfen Sie Nutzfahrzeuge über 3,5 t zGm führen, die mit mehr als 8 Personen außer dem Fahrer ausgestattet sind, sowie einen Anhänger bis 750 kg zG ziehen.
Sie müssen mindestens 24 Jahre alt sein, um den Führerschein der Klasse D erwerben zu können.
Sie müssen im Besitz des Autoführerscheins der Klasse B sein, um den Führerschein der Klasse D machen zu können.
Ja, nach dem Erwerb des Führerscheins der Klasse D erhalten Sie automatisch die Fahrerlaubnis der Klasse D1.
Sie dürfen einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg ziehen.
Die Anzahl der Fahrstunden variiert je nach individuellem Lernfortschritt. Ihr Fahrlehrer wird Sie dabei unterstützen und die benötigte Anzahl der Fahrstunden festlegen.
Ja, Sie müssen eine theoretische Prüfung absolvieren, um den Führerschein der Klasse D zu erwerben.
Ja, mit dem Führerschein der Klasse D können Sie auch beruflich Nutzfahrzeuge führen, die den Anforderungen entsprechen.
Ja, als Inhaber des Führerscheins der Klasse D müssen Sie regelmäßige Weiterbildungen absolvieren, um Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem aktuellen Stand zu halten.
Der Führerschein der Klasse D hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Danach muss er verlängert werden.
Der Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse D erfordert bestimmte Eignungsnachweise wie betriebs- oder arbeitsmedizinische Gutachten sowie augenärztliche Gutachten. Die Altersgrenzen für den Erwerb der Klasse D variieren je nach Qualifikation und Ausbildung.
Ab 23 Jahren:
Ab 21 Jahren:
Ab 20 Jahren:
Ab 18 Jahren:
Montag, Mittwoch 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 18:00 – 19:30 Uhr
Montag & Mittwoch 12:00 – 15:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr
Montag bis Freitag 12:00 – 18:00 Uhr
Di, Do, Sa ab 10:00 Uhr
Montag & Mittwoch ab 18:00 Uhr