Der Rollerführerschein der Klasse AM ermöglicht es Ihnen bereits ab 16 Jahren, mobil und unabhängig zu sein. Mit einem Motorroller können Sie Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen und Ihre Ziele eigenständig erreichen. Der Führerschein der Klasse AM macht Sie zu einem vollwertigen Verkehrsteilnehmer und bereitet Sie auf den späteren Erwerb der Führerscheinklassen A (Motorrad) oder B (PKW) vor. Erleben Sie den Kult des Rollers und genießen Sie Freiheit und Fahrspaß auf zwei Rädern. Informieren Sie sich bei der Fahrschule Weber in Braunschweig über den Rollerführerschein Klasse AM.
Du kannst den Rollerführerschein der Klasse AM bereits mit 16 Jahren machen.
Ja, mit der Klasse AM darfst du auch andere Kleinkrafträder und Quads fahren.
Ein Motorroller mit Klasse AM darf eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h haben.
Ja, du darfst einen Freund oder eine Freundin als Sozius mitnehmen.
Ja, für den Erwerb der Klasse AM ist eine theoretische Prüfung notwendig.
Ja, neben der theoretischen Prüfung musst du auch eine praktische Prüfung absolvieren.
Mit dem Rollerführerschein bist du mobil, unabhängig und kannst erste Verkehrserfahrungen sammeln.
Nein, der Rollerführerschein Klasse AM ist eigenständig und berechtigt nicht zum Erwerb anderer Führerscheinklassen.
Nein, es gibt keine spezifische Leistungsgrenze für Roller mit Klasse AM.
Bei der Fahrschule Weber in Braunschweig kannst du den Rollerführerschein der Klasse AM machen.
Die Führerscheinklasse AM gilt für zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Es gelten bestimmte Merkmale für diese Fahrzeuge:
Bei der Fahrschule Weber in Braunschweig bieten wir Fahrstunden und Theoriestunden für den Erwerb der Führerscheinklasse AM an. Unsere erfahrenen Fahrlehrer gehen individuell auf Ihre Bedürfnisse ein und vermitteln Ihnen Sicherheit im Straßenverkehr. Sie können sich auch auf die Theorieprüfung vorbereiten, indem Sie Prüfungssimulationen durchführen. Bei Fragen steht Ihnen die Fahrschule Weber gerne zur Verfügung.
Montag, Mittwoch 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 18:00 – 19:30 Uhr
Montag & Mittwoch 12:00 – 15:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr
Montag bis Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr
Freitag 9:00 – 14:00 Uhr
Di, Do, Sa ab 10:00 Uhr
Montag & Mittwoch ab 18:00 Uhr