Der B196-Führerschein eröffnet eine neue Möglichkeit für Autofahrer, das Fahrerlebnis auf zwei Rädern zu entdecken. Mit diesem Führerschein können Inhaber der Klasse B leichte Motorräder fahren, ohne den kompletten Motorradführerschein absolvieren zu müssen. Diese Regelung bietet eine attraktive Option für all diejenigen, die das Motorradfahren kennenlernen oder ihre Mobilität erweitern möchten. Durch eine spezielle Schulung und Prüfung werden die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, um sicher und verantwortungsvoll auf dem Motorrad unterwegs zu sein. Der B196-Führerschein eröffnet somit neue Freiheiten und Abenteuer auf der Straße.
Der B196-Führerschein ist eine neue Fahrerlaubnisklasse, die es Inhabern des Pkw-Führerscheins der Klasse B ermöglicht, Motorräder mit einer Leistung von bis zu 125 cm³ und einer maximalen Leistung von 11 kW zu fahren.
Um den B196-Führerschein zu erhalten, müssen Sie mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein.
Ja, Sie müssen eine sechsstündige theoretische Schulung absolvieren, die Themen wie Fahrphysik, Verkehrsregeln und Sicherheit behandelt. Zudem müssen Sie eine praktische Fahrprüfung ablegen.
Der B196-Führerschein eröffnet Ihnen die Möglichkeit, Motorräder zu fahren und somit eine neue Art der Mobilität zu genießen. Zudem erfordert der Erwerb des B196-Führerscheins weniger Aufwand und Kosten im Vergleich zum Erwerb des klassischen Motorradführerscheins.
Nein, der B196-Führerschein berechtigt Sie ausschließlich zum Fahren von Motorrädern, die den Leistungsbeschränkungen entsprechen.
Nein, der B196-Führerschein ist ausschließlich für Inhaber des Pkw-Führerscheins der Klasse B vorgesehen.
Nein, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für regelmäßige Auffrischungskurse. Es wird jedoch empfohlen, regelmäßig Ihre Fahrkenntnisse zu überprüfen und bei Bedarf Fahrsicherheitstrainings zu absolvieren.
Nein, der B196-Führerschein ist eine eigenständige Fahrerlaubnis und kann nicht in einen vollwertigen Motorradführerschein umgewandelt werden.
Ja, der B196-Führerschein ist europaweit gültig, jedoch gelten möglicherweise bestimmte Einschränkungen in Bezug auf Leistung und Nutzung.
Der B196-Führerschein hat keine begrenzte Gültigkeitsdauer. Er gilt unbefristet, solange Sie Ihren Pkw-Führerschein der Klasse B besitzen.
Montag, Mittwoch 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 18:00 – 19:30 Uhr
Montag & Mittwoch 12:00 – 15:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr
Montag bis Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr
Freitag 9:00 – 14:00 Uhr
Di, Do, Sa ab 10:00 Uhr
Montag & Mittwoch ab 18:00 Uhr